§ 9.01 – Beschränkungen der Schiffahrt in Basel
Zwischen der Mittleren Rheinbrücke (km 166,53) und der Dreirosenbrücke (km 167,80) in Basel ist das Überholen verboten. Dies gilt nicht für Kleinfahrzeuge und für Fahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde besitzen. normal normal Zwischen der Dreirosenbrücke (km 167,80) und der Mittleren Rheinbrücke (km 166,53) in Basel müssen Fahrzeuge mit Maschinenantrieb sowie Schlepp- und Schubverbände in der Bergfahrt eine Mindestgeschwindigkeit von 4 km in der Stunde, gegen das Ufer gemessen, einhalten. normal normal Vor dem Einfahren in das Hafenbecken 1 (km 169,95) müssen alle Talfahrer auf Strom aufdrehen und dürfen erst dann einfahren, wenn sie stromrecht liegen und die Hafeneinfahrt zu übersehen ist. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Überholen ist zwischen der Mittleren Rheinbrücke und der Dreirosenbrücke in Basel verboten, außer für Kleinfahrzeuge und Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung.
- Zwischen der Dreirosenbrücke und der Mittleren Rheinbrücke müssen motorisierte Fahrzeuge sowie Schlepp- und Schubverbände in der Bergfahrt mindestens 4 km/h fahren.
- Talfahrer müssen vor dem Einfahren in das Hafenbecken 1 auf Strom aufdrehen.
- Talfahrer dürfen erst einfahren, wenn sie stromrecht liegen und die Hafeneinfahrt sehen können.
- Die genannten Regelungen gelten für den Bereich des Rheins in Basel.